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   VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17   

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VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17 (https://dejure.org/2017,45929)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2017 - 12 B 17/17 (https://dejure.org/2017,45929)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2017 - 12 B 17/17 (https://dejure.org/2017,45929)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Da es an einer besonderen gesetzlichen Festlegung fehlt, richtet sich die behördliche Aufhebungskompetenz für dienstliche Beurteilungen nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4/15 -, juris Rn. 15).

    Denn das Maß und die Wirksamkeit der Rechtsschutzgewährung richten sich nicht nach der von der Behörde gewählten Handlungsform, sondern nach der Intensität und der Dauer des staatlichen Rechtseingriffs (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4/15 -, juris Rn. 16).

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4/15 -, juris Rn. 20) zur Herleitung der analogen Anwendbarkeit des § 48 VwVfG auf den actus contrarius Gedanken abstellt.

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Die Entscheidung der Antragsgegnerin, nicht den Antragsteller, sondern die Beigeladenen zu befördern, ist fehlerhaft und verletzt das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte grundrechtsgleiche Recht des Antragstellers auf fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 21).

    Dies gilt insbesondere, wenn die in der dienstlichen Beurteilung ausgewiesenen Einzelmerkmale - wie hier - im Ankreuzverfahren erstellt worden sind und die Bildung des Gesamturteils so einer zusammenfassenden Wertung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 32 f.; Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 39 f.).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Bei Vorliegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h., wenn seine Auswahl möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13f; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreit geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Dies gilt insbesondere, wenn die in der dienstlichen Beurteilung ausgewiesenen Einzelmerkmale - wie hier - im Ankreuzverfahren erstellt worden sind und die Bildung des Gesamturteils so einer zusammenfassenden Wertung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 32 f.; Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 39 f.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Auch die anderweitige, freigehaltene Planstelle darf erst nach einem auf sie bezogenen Vergabeverfahren besetzt werden (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Die Entscheidung der Antragsgegnerin, nicht den Antragsteller, sondern die Beigeladenen zu befördern, ist fehlerhaft und verletzt das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte grundrechtsgleiche Recht des Antragstellers auf fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Bei Vorliegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h., wenn seine Auswahl möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13f; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Kontrolle, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie sonst mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (st. Rspr., etwa BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Dies kann unter Verweis auf eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr nur in wenigen Ausnahmesituationen angenommen werden (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 8/97 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17
    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand nicht ausgeschlossen ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.10.2010, - 1 B 901/10 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Weil das Begehren des Antragstellers auf die Freihaltung von zwei Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 14 SHBesO gerichtet ist, ist der sich so ergebende Betrag aber zu verdoppeln (OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2011 - 3 O 5/11 - VG Schleswig, Beschluss vom 23. November 2017 - 12 B 17/17 -, juris, Rn. 46; VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 13 B 6174/09 -, juris, Rn. 33).
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